BRÜSSEL / RankWire.AI / – Die Europäische Union bereitet EU-weite Beschränkungen für den Zugang junger Kinder zu sozialen Medien vor, nachdem ein Expertengremium eine schrittweise, altersbasierte Kontrolle empfohlen hatte. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte diesen Schritt am 13. Juli in Brüssel an. Sie erklärte, die 27 Mitgliedstaaten der EU bräuchten gemeinsame Regeln, die dem Alter der Kinder und den Online-Risiken Rechnung tragen. Die Kommission plant, nach dem Sommer konkrete Vorschläge vorzulegen. Die Ankündigung sieht vorerst kein Verbot vor und ändert auch nicht die bestehenden Zugangsregeln in den EU-Mitgliedstaaten.

Das Expertengremium empfahl, dass Kinder unter 13 Jahren soziale Medien nur zeitlich begrenzt und in Begleitung von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Lehrkräften nutzen sollten. Es forderte, die Beschränkungen mit zunehmendem Alter der Jugendlichen schrittweise zu lockern. Die Experten untersuchten neben den gängigen sozialen Netzwerken auch Spiele, Messengerdienste und KI-Tools. Ihr Bericht umfasste nicht nur soziale Medien, sondern auch Dienste mit altersunangemessenen oder süchtig machenden Funktionen. Der endgültige Geltungsbereich, die Altersgruppen und die Durchsetzungsmechanismen stehen noch nicht fest. Die Kommission wird den Bericht bei der Entwicklung ihrer nächsten Kinderschutzmaßnahmen berücksichtigen.
Das Sondergremium tagte von März bis Juni 2026 dreimal. Es brachte junge Menschen und Experten aus den Bereichen Gesundheit , Neurowissenschaften, Psychologie, Informatik, Kinderrechte und digitale Kompetenz zusammen. Die Gruppe wertete Forschungsergebnisse und die Erfahrungen von Kindern und Familien in ganz Europa aus. Eine mit dem Bericht veröffentlichte Umfrage der Kommission ergab, dass Cybermobbing und Belästigung 71 % der Befragten beunruhigten. Online-Anbahnung und sexuelle Ausbeutung gaben 70 % an, während fast zwei Drittel altersbasierte EU-Zugangsregeln befürworteten.
Die EU erwägt einen stufenweisen Zugang nach Alter.
Das geltende EU-Recht verpflichtet digitale Plattformen bereits zum Schutz von Kindern. Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schreibt vor, dass Dienste, die Minderjährigen zugänglich sind, ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz gewährleisten müssen. Es verbietet zudem gezielte Werbung für Kinder. Die im Juli 2025 veröffentlichten Leitlinien der Kommission empfehlen standardmäßig private Konten, sicherere Empfehlungssysteme und leistungsfähigere Blockierungsmechanismen. Diese Leitlinien befassen sich auch mit süchtig machendem Design, Cybermobbing, unerwünschter Kontaktaufnahme und dem Zugang zu schädlichen Inhalten. Die neue Initiative würde diese bestehenden Verpflichtungen ergänzen.
Die Kommission hat außerdem ein datenschutzfreundliches Tool zur Altersverifizierung entwickelt. Das System ist seit dem 15. April 2026 einsatzbereit und kann von den Mitgliedstaaten individuell angepasst werden. Es ermöglicht Nutzern, ihr Alter von über 18 Jahren nachzuweisen, ohne weitere personenbezogene Daten preiszugeben. Die Technologie unterstützt auch andere Altersgrenzen, beispielsweise die Bestätigung, dass ein Nutzer mindestens 13 Jahre alt ist. Sie teilt die technischen Standards mit den digitalen Identitäts-Wallets der EU, deren Einführung im gesamten Block bis Ende 2026 geplant ist.
Das Parlament befürwortete eine höhere Schwelle.
Das Europäische Parlament hat sich separat für eine Anhebung der digitalen Altersgrenze ausgesprochen. Im November 2025 unterstützten die Abgeordneten einen unverbindlichen Vorschlag für ein Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien, Videoplattformen und KI-Begleiter. Der Vorschlag würde es Nutzern im Alter von 13 bis 16 Jahren ermöglichen, mit Zustimmung ihrer Eltern Zugang zu erhalten. Das Parlament nahm den Bericht mit 483 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen an. Es forderte außerdem Beschränkungen für endloses Scrollen, Autoplay, interaktionsbasierte Empfehlungen und glücksspielähnliche Funktionen. Die Abstimmung legte keine verbindlichen Zugangsregeln fest.
Der bevorstehende Vorschlag der Kommission wird auf den Empfehlungen des Expertengremiums und dem bestehenden EU-Rahmen für digitale Sicherheit basieren. Beamte haben weder ein endgültiges Mindestalter noch eine vollständige Liste der erfassten Dienste oder ein Durchsetzungsmodell bekannt gegeben. Die Kommission hat auch noch keinen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Bis dieser Prozess Fortschritte macht, müssen Plattformen weiterhin das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und die nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten einhalten. Die Ankündigung im Juli ist der jüngste formale Schritt der EU hin zu gemeinsamen Regeln für den Zugang von Kindern zu sozialen Medien und verwandten digitalen Diensten.
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